daß sie die Steigerung zu beseitigen und die Gruftendecken in eine wagrechte Fläche zu bringen haben, daß es ihnen aber unbenommen bleibt, den Regreß an den eigentlich Schuldtragenden, den Bauunternehmern zu suchen. Uebrigens ist bei künftigen Gruftenbaubewilligungen die gleiche wagrechte Lage der Decken mit unter die Bedingungen aufzunehmen und jedem Bauherrn die Verpflichtung aufzutragen, nach Beendigung der Herstellung die Anzeige an die GemeindeVorstehung behufs der Beaugenscheinigung zu erstatten. Für die VI. Section Referent Herr Bürgermeister. 3998. u. 4654 Albert Müller, Uhrmacher, in St. Martin im Innkreise und Wenzl Wenhart, I. Unterlehrer an der Pfarrhauptschule in Aichet um Consens zur Ehe, ersterer mit Barbara Wagnerberger, letzterer mit Rosalia Rathmayr. Bewilliget. A. Haller Al. Stigler Gemeinderath Franz Karl Schr Aichinger Sekr.
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