Pflastermeisters Johann Hefner mit 1480 fl ÖW für die Pflasterung der Kirchengasse in Steyrdorf in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom 5. Juli 1861 Z. 3753 unter der Bedingung, daß die Fahrbahn ausschließlich nur mit gekopten Kiessteinen gepflastert werden dürfe, und erhält das Amt die Weisung, das bezügliche Akkordprotokoll auszufertigen. 6301. ao 860 Vortrag. Im Sinne der Erledigung vom 6. Merz l.J. ad Z. 6301 ist nun der Zeitpunkt herangerückt, wo dem Wagpächter Amtmann zu bedeuten sey, daß er unter allen Umständen Sorge zu tragen habe, daß bis längstens 31. Oktober l.J. die Gewölbräumlichkeiten, welche vom Kupferschmidmeister Fellerer und vom Schleifermeister Stumberger benützt worden sind, geräumt sein müssen. Ich beantrage daher, daß der Gemeinderath dem Wagpächter
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