Vorhause gleich ober den Brunnen zur allfälligen Benützung aufgehängt werden. Dem Obmann des Hauses ist die Ueberwachung der Feuer- eimer zu übertragen; wovon das städt. Bauamt zu verstän- digen ist. 4319. Margaretha Kaiblinger, um Auf- nahme in die Siechen-Anstalt. Der Bittstellerin Margaretha Kaiblinger wird die Aufnahme mit Verpflegung im Sondersie- chenhause bewilliget. Zugleich wird derselben die durch den Tod des Leopold Neu- hauser erledigen, Sondersie- chenhauspfründe nach dem neuen Ausmaße mit 56 xr wochentlich, vom 18. August d.J. angefangen verliehen, so wie auch die Auf- nahme von diesem Tage an, zu geschehen hat. Die Mild. Vers. Fonds und Ar- men Instituts Rechnungsführung ist wegen Auszalung der Pfrün- de und Aufzalung des abgängi- gen Betrages auf die Verpfleg- kosten, die Herrn Inspizienten
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