Indem das gefertigte Bezirks- Amt diese so nachbarlich freund- schaftliche, für die verunglückten Bewohner des hierortigen Amts- bezirkes so wohlthätige Hand- lungsweise zur erfreulichen Wissenschaft nimmt, so sieht sich dasselbe verpflichtet, im eigenen Nahmen und im Namen der Betheilten dem löblichen Stadt- vorstande und den sämtlich so wohlthätig gesinnten Bewohnern der Stadt Steyr für diese unauf- gefordert und ergiebige Unter- stützung den wärmsten Dank hiemit auszudrücken. Diese verbindliche Zuschrift des löblichen Bezirksamtes Haag NÖ wird vom Ge- meinderathe zur erfreuli- chen Kenntniß genommen. 3888. Vortrag über das Gebahrungser- gebniß der Stadtkassa, so wie sämtlicher unter abge- sonderter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2