der Ausgaben und Einnahmen den Beschluß gefaßt, so wie die Stadtkassa Rechnung auch die des Armen Institutes allmonatlich von je zwey Herrn Gemeinderäthen einer Revision unterziehen zu lassen. Um nun diesen Beschluß zur Ausführung zu bringen, wurde von dem Gefertigten mit Beihilfe des Herrn Gemeinderathes Vögerl und unter Intervenirung des Herrn Bürgermeisters die Rechnung des Armen Institutes von den abgelaufenen acht Monaten dieses Verwaltungsjahres nemlich vom 1. Novbr. 1860 bis letzten Juni 1861 in allen ihren Theilen punct für punct mit Vergleichung der Beilagen geprüft und ist selbe in ihren Ziffern vollkommen richtig befunden worden. Es wäre demnach damit zu beginnen, die Rechnung des Monates Juli nach Ablauf desselben der beschlossenen monatlichen Prüfung zu unterziehen. Einhellig nach dem Antrage.
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