der Ausgaben und Einnahmen den Beschluß gefaßt, so wie die Stadtkassa Rechnung auch die des Armen Institutes allmonatlich von je zwey Herrn Gemeinde- räthen einer Revision unter- ziehen zu lassen. Um nun diesen Beschluß zur Ausführung zu bringen, wurde von dem Gefertigten mit Bei- hilfe des Herrn Gemeinderathes Vögerl und unter Intervenirung des Herrn Bürgermeisters die Rechnung des Armen In- stitutes von den abgelaufenen acht Monaten dieses Verwal- tungsjahres nemlich vom 1. Novbr. 1860 bis letzten Juni 1861 in allen ihren Theilen punct für punct mit Verglei- chung der Beilagen geprüft und ist selbe in ihren Ziffern voll- kommen richtig befunden worden. Es wäre demnach damit zu be- ginnen, die Rechnung des Monates Juli nach Ablauf desselben der beschlossenen monatlichen Prü- fung zu unterziehen. Einhellig nach dem An- trage.
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