Ratsprotokoll vom 2. August 1861

zeigt sich ein Abgang in der Er- zeugung von 26 ¾ Eimer und ein Ausfall von 4 fl 35 ½ ÖW zum Nachtheile der Gemeinde- Kasse. Zur Kenntniß genohmen. 4221. Das Kassaamt überreicht das für das Verwaltungsjahr 1862 verfaßte städt. Präliminar samt sum. Bedeckungsnach- weisung. Wird das Expedit angewiesen, die vorgeschriebene Kundmachung gemäß § 56 der Gemeindeordnung ohne Verzug zu veranlassen, damit nach Ablauf der zur öffent- lichen Einsicht bestimmten 14 Tage die Prüfung und Feststellung durch den Gemeinderath erfolgen kann. Nach verstrichener Frist ist das Präliminar dem Referenten zuzustellen. 4332. Das Expedit überreicht die Re- lation, daß gegen die Jahres- rechnung pro 1860 während der 14 tägigen Ediktalfrist keine Erinnerungen vorgebracht wurden. Um die Jahresrechnung pro 1860 der Entgegennahme, Prüfung

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