Gewehre in ziemlicher Anzal herein gebracht werden könnten, kein bedeutend erheblicher sein, sondern nur die bei den neuen Anschaffungen sich vielleicht herausstellenden Mehrkosten decken; daher jedenfalls eine Ausgabe von mindestens acht, oder höchstens neun hundert Gulden zu decken wäre. Es frägt sich nun, ob der löbliche Gemeinderath in die Anschaffung dieser Armirung überhaupt einzugehen gedenkt, und ob der Stand der städtischen Finanzen ein solcher ist, der dieselbe mit den gewöhnlichen, oder im Falle mit außerordentlichen Mitteln vielleicht durch eine DarlehensAufnahme erlaubt. Diese Frage wird der löbliche Gemeinderath in ersteren Falle, nehmlich ob in diese Anschaffung überhaupt einzugehen ist, durch Eingehung in die Debate, über folgenden Antrag, und der Abstimmung darüber beantworten. Die Frage der Möglichkeit der Verausgabung, der nöthigen Summe wird von unserem verehrten Herren
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