Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

der Gemeinde in wesentlicher Weise berührt und ihrer verfassungsmäßigen Instanz entgegen wurden, in die sie natürlicher Weise das größte Vertrauen setzt, weil der Landtag durch freie Wahl seiner Mitbürger hervorgegangen ist, so beschließt der Gemeinderath, als treuer Mithüther der verfassungsmäßigen Rechte des Landes in seinem Wirkungskreise. „Es sei über Beschluß des Gemeinderathes durch die Gemeindevorstehung der Herr Reichsrathsabgeordnete für Steyr (betreffende Gruppe der Industrialorte) einzuladen, nach seinem Ermessen den Herrn Staats-Minister über diese Suspension und über die Tragweite dieser Ministerial Verordnung zu interpelliren. Dieser Gegen-Antrag wurde vom Gemeinderathe zum Beschluße erhoben.

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