a conto Zalungen das Restgut- haben mit 326 f 67 xr ÖW zur Zalung anzuweisen und das städt. Kassa- Amt hievon zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3467. Das hohe Statthalterey Praesidi- um hat mit dem Erlasse vom 11. Juni l.J. Z. 3122 Prs. Nachstehendes anher eröffnet: „Das hohe Staatsministerium hat zur Erzielung eines gleich- mäßigen Vorganges in Betreff der praktischen Anwendung und Durchführung der Bestim- mungen des §. 18 der Landes- Ordnung folgendes zur Darnach- achtung anher eröffnet: Was die Anordnungen in Betreff der Landeskultur, der Kirchen- und Schulangelegen- heiten, der Vorspannsleistung dann der Verpflegung und Einquartirung des Heeres betrifft §. 18 I 1 und II. 2. 3. so bleibe dießfalls, so lange keine andere gesetzliche An- ordnung getroffen wird, die administrative Kompetenz der
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