worden sind, mit Inbegriff der in den früheren KostenAnschlägen nicht erscheinenden Kanäle eine Gesamtforderung von 1021 fl 13 xr CMz oder 1072 fl 27 xr ÖW stellt; und auch Johann Hefner legte am 10. Dezember 1860 Z. 7502 wieder eine weitere Rechnung über Abgrabungen beim Puxkandl-Hause und im dortigen Garten mit 220 fl vor; endlich überreichte Carl Gutbruner mit seinem Gesuche vom 28. August 1860 Z. 5020 noch einen, gar 1173 fl 34 xr CMz fordernden Kostenausweis. Um nun aus diesem Wirrsale endlich herauszukommen und die berechtigten Forderungen für die wirklich geleisteten Arbeiten ermitteln zu können, war eine genaue bezirksbauämtliche Collaudirung unumgänglich nothwendig. Diese wurde nun auch vorgenommen und deren Resultat weiset mit Berücksichtigung der in den Akkordprotokollen v. 18. Jänner und 10. Juni 1858
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