von 831 fl 27 xr welche letzteren Arbeiten: d. e. f. g. er aber in dem Akkordprotokolle vom 10. Juni 1858 Z. 3238 dem Pfla- sterermeister Johann Hefner übertragen hat. Der Letztere übernahm nach diesem Akkordprotokolle auch noch die in dem vorerwähnten Kostenanschlage nicht erscheinenden weiteren Abgrabungen und Pflasterungen laut Kostenan- schlages vom 31. Mai 1858 Z. 3068 und gemeinderäthl. Genehmigung vom 14. Juni 1858 um den ermäßig- ten Betrag von 415 fl daher also hiernach die Arbei- ten des Karl Gutbrunner 860 fl 33 xr des Johann Hefner 1246 fl 27 xr zusammen beide 2107 fl CMz oder 2212 fl ÖW gekostet haben würden. Allein es wurde von Karl Gut- brunner nachträglich am 20. Dezbr. 1858 Z. 6818 wieder ein Ausfüh- rungskosten-Ausweis über- reicht, welcher, ungeachtet meh- rere übernommene Arbeiten offenbar gar nicht, oder mit städtischen Materialien geleistet
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2