von 831 fl 27 xr welche letzteren Arbeiten: d. e. f. g. er aber in dem Akkordprotokolle vom 10. Juni 1858 Z. 3238 dem Pflasterermeister Johann Hefner übertragen hat. Der Letztere übernahm nach diesem Akkordprotokolle auch noch die in dem vorerwähnten Kostenanschlage nicht erscheinenden weiteren Abgrabungen und Pflasterungen laut Kostenanschlages vom 31. Mai 1858 Z. 3068 und gemeinderäthl. Genehmigung vom 14. Juni 1858 um den ermäßigten Betrag von 415 fl daher also hiernach die Arbeiten des Karl Gutbrunner 860 fl 33 xr des Johann Hefner 1246 fl 27 xr zusammen beide 2107 fl CMz oder 2212 fl ÖW gekostet haben würden. Allein es wurde von Karl Gutbrunner nachträglich am 20. Dezbr. 1858 Z. 6818 wieder ein Ausführungskosten-Ausweis überreicht, welcher, ungeachtet mehrere übernommene Arbeiten offenbar gar nicht, oder mit städtischen Materialien geleistet
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