sich am Brandplatze zur Hilfe- leistung und Verfügung stellte, in welchem das Hieherkommen mit derselben selbst bei Ent- deckung des Brandes vom ersten Ausbruche an kaum möglich gewesen sein sollte.“ Diese Anerkennung der löblichen Gemeindevorstehung Sirning wird von der Versammlung zur angenehmen Kenntniß genommen, und es ist den betreffenden Amts- Organen, welche durch ihre rasche Abfuhr der Feuerlösch-Requisiten und die Handhabung derselben am Brandplatze zu dem ge- wünschten Erfolge beigetragen haben, das Wohlgefallen des Gemeinderathes bekannt zu geben. 3382. Vortrag über das Gebarungser- gebniß der Stadtkasse, so wie sämtlicher unter abge- sonderter städtischer Ver- waltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf
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