und von der hohen kk. Finanzlandes-Direktion laut Erlaßes vom 4. April 1860 Z. 8452 in der Höhe von 19.530 fl nebst dem hierauf entfallenden 20 % Zuschlage genehmigt. Es erscheint mir im hohen Grade wünschenswerth, daß die Gemeinde dieser großen Haftung ledig und der Abschluß des Stadtgebiethes durch Herstellung der bis zum Mai 1860 bestandenen steuerfreien Einfuhr wieder aufgehoben werde. Nach Absatz 9 des erwähnten Vertrages hat die Aufkündung von Seite der Abgefundenen bis 15. Juli l.J. bei der kk. Finanzbehörde Linz zu geschehen. Ich stelle demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei ohne Verzug der im Jahren 1860 abgeschlossene Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag bei der kk. Finanzbehände Linz zu künden, als
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2