und von der hohen kk. Finanz- landes-Direktion laut Er- laßes vom 4. April 1860 Z. 8452 in der Höhe von 19.530 fl nebst dem hierauf entfallenden 20 % Zuschlage genehmigt. Es erscheint mir im hohen Gra- de wünschenswerth, daß die Gemeinde dieser großen Haf- tung ledig und der Abschluß des Stadtgebiethes durch Her- stellung der bis zum Mai 1860 bestandenen steuerfreien Einfuhr wieder aufgehoben werde. Nach Absatz 9 des erwähnten Vertrages hat die Aufkün- dung von Seite der Abgefun- denen bis 15. Juli l.J. bei der kk. Finanzbehörde Linz zu ge- schehen. Ich stelle demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei ohne Verzug der im Jahren 1860 abgeschlossene Ver- zehrungssteuer Abfindungs- Vertrag bei der kk. Finanz- behände Linz zu künden, als
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