dieser milden Beiträge im Sinne der edlen Geber in sorgfältigste Berathung und Schlußfassung zu ziehen. Ich erlaube mir demnach folgenden Antrag zu stellen: Es sei ein Comité, bestehend aus fünf Gemeinderäthen zu ernennen, dessen Aufgabe es ist, die eingesammelten Beträge an die Ver unglückten nach besten Wissen und Gewissen und in der Weise unter Zuziehung der betreffenden Gemeindevorstände zu vertheilen, daß in den Gemeinden St. Ulrich und Garsten mit vorzüglicher, bei Behamberg mit ausschließender Berücksichtigung der durch Wasserschaden betroffenen, mit besonderer Bedachtnahme auf dir individuellen bürgerl. Verhältniße derselben im Sinne der Geber und auf Grund der ämtlich gepflogenen Schadenerhebungen die eingeflossenen milden Gaben ihrer Bestimmung zugeführt werden. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage, und wurden die Herrn Gemeinderäthe: Redtenbacher, Landsiedl, Peteler, Degenfellner
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