kaiserl, Hauptschule im unzertrennlichen Zusammenhange steht, die kumulative Unterbringung der Schulen und des kk. Gerichtshofes aber in einem und dem selben Hause nehmlich im ExjesuitenGebäude wie Jedermann einleuchtet, im hohen Grade unzweckmäßig erscheint. Ich wendete mich demnach zuerst an Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter mit der Bitte um vorläufige Sistirung dieser Uebersiedlungsanordnung. Nachdem ich den gewünschten Bescheid nicht erhielt, brachte ich bei den Ministerium der Justiz und des Innern eine Vorstellung ein, welche sich in Begleitung mehrerer Herrn Gemeinde-Repräsentanten persönlich unterstützte. Diese Eingabe lautet wie folgt: Hohes kk. Ministerium. Mit hohem Erlaße vom 27. April l.J. Z. 26158 hat Ein hohes kk. StaatsMinisterium die einstweilige Uebersiedlung des kk. Bezirks-
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