kaiserl, Hauptschule im unzer- trennlichen Zusammenhange steht, die kumulative Unterbringung der Schulen und des kk. Gerichts- hofes aber in einem und dem selben Hause nehmlich im Exjesuiten- Gebäude wie Jedermann ein- leuchtet, im hohen Grade un- zweckmäßig erscheint. Ich wendete mich demnach zuerst an Sr. Excellenz dem Herrn Statt- halter mit der Bitte um vor- läufige Sistirung dieser Ueber- siedlungsanordnung. Nachdem ich den gewünschten Bescheid nicht erhielt, brachte ich bei den Ministerium der Justiz und des Innern eine Vorstellung ein, welche sich in Begleitung mehrerer Herrn Gemeinde-Reprä- sentanten persönlich unter- stützte. Diese Eingabe lautet wie folgt: Hohes kk. Ministerium. Mit hohem Erlaße vom 27. April l.J. Z. 26158 hat Ein hohes kk. Staats- Ministerium die einstweilige Uebersiedlung des kk. Bezirks-
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