Ratsprotokoll vom 31. Mai 1861

Bewachung der Strafanstalt zu Garsten nothwendigen Militärs, von der Gemeindevorstehung nie eine Einsprache erhoben wurde, weil die Erweiterung der Realschule durch einen dritten Jahrgang noch nicht bewilliget war, und auch die Schulgebäudefrage und die mit derselben zusammenhängenden Delocirung der verschiedenen kk. Aemter in andere aerarische Gebäude, mithin auch in das Berggerichtsgebäude neuerdings in Verhandlung kommen dürfte, so beschließt der Gemeinderath an die hohe Statthalterey ungesäumt eine wohlbegründete unterthänige Vorstellung zu richten, worin besonders unter den jetzt gegebenen Umständen eine Belegung des Berggerichtsgebäudes mit Militär als ungeeignet dargestellt und darauf hingewiesen wird, ob den[n] nicht doch eine Unterbringung auch dieser Mannschaft in Garsten ermöglicht werden könnte, oder ob im Gegenfalle die für das Berggerichtsgebäude bestimmte Mannschaft

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2