Bewachung der Strafanstalt zu Garsten nothwendigen Militärs, von der Gemeindevorstehung nie eine Einsprache erhoben wurde, weil die Erweiterung der Real- schule durch einen dritten Jahr- gang noch nicht bewilliget war, und auch die Schulgebäudefrage und die mit derselben zusammen- hängenden Delocirung der verschiedenen kk. Aemter in andere aerarische Gebäude, mithin auch in das Berggerichts- gebäude neuerdings in Ver- handlung kommen dürfte, so be- schließt der Gemeinderath an die hohe Statthalterey un- gesäumt eine wohlbegründete unterthänige Vorstellung zu richten, worin besonders unter den jetzt gegebenen Umständen eine Belegung des Berggerichts- gebäudes mit Militär als un- geeignet dargestellt und darauf hingewiesen wird, ob den[n] nicht doch eine Unterbringung auch dieser Mannschaft in Garsten ermöglicht werden könnte, oder ob im Gegen- falle die für das Berggerichts- gebäude bestimmte Mannschaft
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2