Sinne ein rechtfertigender auf klärender Bericht an die hohe kk. Statthalterey zu un- terbreiten. 2367. u. 2793. Erlaß der h. kk. Statthalterei vom 18. April 1861 Z. 7572 und Zuschrift des Herrn der Kauer in Wien in Betreff der Erwei- terung der Unterrealschule. Der Gemeinderath beschließt in Erwägung der Dringlichkeit der rechtbaldigen Errichtung des III. Jahrganges seiner Be- schlüße vom 15. Juni, 29. August und 28. November 1860, dann die genehmigten Anträge vom 3. Mai 1861 aufrecht zu erhalten, demnach die Erweiterung der Schule auch als Provisorium unter den gegebenen Modalitä- ten eintretten zu lassen und in diesem Sinne, den in den ver- schiedenen Beziehungen ange- ordneten Bericht an die hohe k.k. Statthalterey zu erstatten und in demselben die angebahnte Schullokalitätenfrage, die Er- haltung der bisherigen Bezüge für die Unterrealschule aus
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