Die obenberührte mittlerweilige Benützung des Kreisamtsgebäudes steht aber der angestrebten vollständigen Benutzung des Exjesuitengebäudes zu Schulzwecken entgegen. Die Tragweite der leidigen Provisorien ermessend und die dringende Nothwendigkeit der uneingeschränkten Ueberlassung des letzterwähnten Gebäudes für die kk. Hauptund vollständige UnterrealSchule so mir für die zu errichtende Gewerbsschule unverrückt im Auge haltend fand sich die Gemeindevorstehung verpflichtet die erwähnte Bitte um Sistirung dem hohen Statthalterey Praesidium zu überreichen. Dieses hohe Praesidium hat jedoch mit Erlaß vom 21. l.Mts. Z. 2786 erklärt, daß die dermalige Beziehung des Kreisamtsgebäudes durch das Bezirksamt der eventuellen Unterbringung der Hauptschule im Exjesuitengebäude nicht praejudicirlich sey, weßhalb die
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