Ratsprotokoll vom 3. Mai 1861

festzustellen und seinerzeit hiezu die Mittel zu schaffen. 3. Das abzuverlangende Schulgeld festzusetzen und 4. wegen Uebernahme der Lehrerund provisorischen Direktorsstelle, dann wegen Vereinbarung des Lehrplanes sich mit Herrn Dktor Anton Kauer ins Einvernehmen zu setzen und das Resultat in diesen Richtungen der h. k.k. Statthalterey mitzutheilen. Endlich wird nach der Erwartung des hohen Staats-Ministeriums eröffnet, daß, da es sich bei der gegebenen Maßregel nur um ein kurzes Provisorium handelt, die Gemeinde sich möglichst beeilen werde, die Mittel der von ihr angestrebten, vollkommen selbstständigen Unterrealschule aufzubringen und sicher zu stellen. Ohne in die über diese Angelegenheit gehaltenen Vorträge einzugehen und die gefaßten Beschlüße des Gemeinderathes aufzuzählen, erlaube ich mir nur zu erwähnen, daß mit denselben

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2