Ratsprotokoll vom 3. Mai 1861

festzustellen und seinerzeit hie- zu die Mittel zu schaffen. 3. Das abzuverlangende Schulgeld festzusetzen und 4. wegen Uebernahme der Lehrer- und provisorischen Direktorsstelle, dann wegen Vereinbarung des Lehrplanes sich mit Herrn Dktor Anton Kauer ins Einvernehmen zu setzen und das Resultat in diesen Richtungen der h. k.k. Statt- halterey mitzutheilen. Endlich wird nach der Erwartung des hohen Staats-Ministeriums eröffnet, daß, da es sich bei der gegebenen Maßregel nur um ein kurzes Provisorium handelt, die Gemeinde sich möglichst beeilen werde, die Mittel der von ihr angestrebten, vollkom- men selbstständigen Unterre- alschule aufzubringen und sicher zu stellen. Ohne in die über diese Angele- genheit gehaltenen Vorträge einzugehen und die gefaßten Beschlüße des Gemeinderathes aufzuzählen, erlaube ich mir nur zu erwähnen, daß mit denselben

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