Ratsprotokoll vom 19. April 1861

Landesfonde bewilligten Beitrag von 800 fl Ö.W. aus diesem Fonde zu erfolgen. Wird zur Kenntniß des Gemeinderathes gebracht und Herr Stadtkaßier beauftragt, den Betrag von 800 fl Ö.W. bei dem hiesigen k.k. Steueramte zu erheben, und unter Ertheilung einer ämtlich beglaubigten Abschrift der beim k.k. Steueramte erliegenden gestempelten Quittung in Empfang zu nehmen. 2194. Polizeiwachtmeister relationirt hinsichtlich der von Ignatz Huemer und dessen Dienstknechten Strasser und Schachner für die Dirigirung von Löschrequisiten zu einem nächst Gleink stattgehabten Feuer ins Verdienen gebrachten und an dieselben auszubezalenden Geldbeträge. Das städt. Kassaamt wird beauftragt, die nach der Feuerlöschordnung vom 30. November 1859 für das Führen der Feuerspritzen, Wasser- und Amperwägen bestimmten Beträge und zwar: An Ignatz Huemer für das Führen der Spritze 5 fl Ö.W.

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