der unmittelbaren Nähe des Früh- jahrmarktsanfanges die neue Aufstellung der Markthütten nicht mehr möglich zu machen, nachdem auch der rektifizirte Plan zur endgiltigen Genehmigung dem Gemeinderathe vorgelegt werden muß. In Berücksichtigung dieser Gründe erinnere ich, daß die Markt- hütten Aufstellung nach dem vom k.k. Bezirksbauamte neu ver- faßten Aufstellungsplan bis zum nächsten Herbstmarkt sistirt bleiben müsse. Herr Gemeinderath von Schönthan stellt folgenden Zusatz-Antrag: Ich beantrage, daß schon wäh- rend des bevorstehenden Früh- jahrmarktes alle Anstalten getroffen werden, daß doch den nächsten Herbstmarkt die vollkommene Regulirung der Hütten und Standel ins Leben tretten könne. Dahin gehört: genaue Abzälung und Ausmessung des Flächenin- haltes über Standel und nicht- grundberechtigten Hütten;
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