Ratsprotokoll vom 19. April 1861

der unmittelbaren Nähe des Frühjahrmarktsanfanges die neue Aufstellung der Markthütten nicht mehr möglich zu machen, nachdem auch der rektifizirte Plan zur endgiltigen Genehmigung dem Gemeinderathe vorgelegt werden muß. In Berücksichtigung dieser Gründe erinnere ich, daß die Markthütten Aufstellung nach dem vom k.k. Bezirksbauamte neu verfaßten Aufstellungsplan bis zum nächsten Herbstmarkt sistirt bleiben müsse. Herr Gemeinderath von Schönthan stellt folgenden Zusatz-Antrag: Ich beantrage, daß schon während des bevorstehenden Frühjahrmarktes alle Anstalten getroffen werden, daß doch den nächsten Herbstmarkt die vollkommene Regulirung der Hütten und Standel ins Leben tretten könne. Dahin gehört: genaue Abzälung und Ausmessung des Flächeninhaltes über Standel und nichtgrundberechtigten Hütten;

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