Ratsprotokoll vom 19. April 1861

1860 zu den Einnahmen des Ar- men Institutes, welche aus den Zinsen des dazu gehörigen Aktiv- kapitals und den andern diesem Institute gesetzlich zufließenden beträgen und milden Gaben bestehen, um den erforderlichen Aufwand für Armenbetheilung, Unterhaltsbeiträge, Kranken- Verpflegs-Medikamenten- und Begräbnißkosten und die Er- haltung der Siechen Anstalt zu ergänzen, aus der Stadt- kassa die große Subvention von 4600 fl geleistet werden mußte, was um so drückender erscheint, weil durch diese Summe der größte Theil der erhobenen auf Grund der directen Steuern mit 20 % bemessenen Gemeinde- Umlage absorbirt wurde, und sich daher herausstellt, daß die besagte Umlage, welche 5805 fl betrug, hauptsächlich zu wohlthä- tigen Zwecken verwendet werden mußte. Trotzdem ist die Betheilung der Armen mit 10, 15, und 20 xr pr. Woche eine sehr geringe und

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