mit Dekret, unter Angabe der auszuführenden Reparaturen zu verständigen. Ferner ist der Hausbesitzer und Papierfabrikant Herr Eck ebenfalls mit Dekret auf das Herausrücken der Planke hinter seinem Gesellenhause aufmerksam zu machen und ist ihm aufzutragen, bei Wiederausbesserung der Planke, die durch die alten Backstiele gegebene Richtung genau einzuhalten. Endlich ist Herr Hausinspizient Haindl in seinem Dekrete noch zu verständigen, daß dem Skapiren des Grundes längs des Bruderhauses im untern Garten nichts im Wege stehe, und daß er den Pächter des Gartens Herrn Franz Hörzig hievon verständigen wolle. Bezüglich der beantragten Dachrinne beim Bürgerspitale, ist der Kostenanschlag vorzulegen. III. Section Referent Herr Gemeinderath Stigler. 2138. Vortrag In Folge Erledigung vom 9. April l.J. Z. 1873 hat das gemeinderäthliche
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2