Ratsprotokoll vom 5. April 1861

Gemeindeangelegenheiten als auch durch die werkthätige Ein- flußnahme auf das Wesen der hiesigen Versorgungs Anstalten, sich den wohlverdienten Anspruch erworben habe, einer weiteren Dienstleistung in Gemeinde- wesen enthoben zu sein. Da ja jedoch sein Bürgergemein- sinn ihm neuerlich bestimmte, die auf ihm gefallene Wahl eines Vertretters der Stadtgemeinde als ehrenden Ausdruck der Mit- bürger wieder anzunehmen, und die Interessen der Gemeinde solche Vertretter bedürfen, so stelle sich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle in Anbetracht dieser Motivirung und in Würdigung der von dem Herrn Gesuchsteller darge- legten Gründe beschließen, daß er das Gesuch des Herrn Gemeinderathes Vögerl um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes zu bewilligen, nicht in der Lage sey, und Wohl- selber freundlichst eingeladen werde, sich wie bisher diesen Funktionen zum Wohle der

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