Vier übersteigt, zum Ersatze der- selben auch vor dem Eintritte dieser Periode eine besondere Wahl auf Grundlage der letzten Wählerlisten einzuleiten ist, worauf die bezügliche Neuwahl dermalen zu unterbleiben hat. Dieser hohe Erlaß wird dem löblichen Gemeinderathe in heutiger Sitzung zur Kennt- niß gebracht, und hiemit der Gemeinderathsbeschluß vom 20. Februar 1860 Z. 328 der schließlichen Erledigung zuge- führt. 1770. Alois Vogerl, um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes der hiesigen Stadtgemeinde. Von einem Rückblicke auf die gemeinderäthliche Wirksamkeit, welche mehr als ein Decenium um- faßt, und so vielseitige Gelegen- heit both, die Thatkraft des Mannes von Kopf und Herz zu erproben, sind wir Alle von der Ueberzeugung durchdrungen, daß Herr Gemein- derath Vögerl sowohl durch seine Leistungen in der steten Bethei- ligung an den Berathungen der
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