Vier übersteigt, zum Ersatze derselben auch vor dem Eintritte dieser Periode eine besondere Wahl auf Grundlage der letzten Wählerlisten einzuleiten ist, worauf die bezügliche Neuwahl dermalen zu unterbleiben hat. Dieser hohe Erlaß wird dem löblichen Gemeinderathe in heutiger Sitzung zur Kenntniß gebracht, und hiemit der Gemeinderathsbeschluß vom 20. Februar 1860 Z. 328 der schließlichen Erledigung zugeführt. 1770. Alois Vogerl, um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes der hiesigen Stadtgemeinde. Von einem Rückblicke auf die gemeinderäthliche Wirksamkeit, welche mehr als ein Decenium umfaßt, und so vielseitige Gelegenheit both, die Thatkraft des Mannes von Kopf und Herz zu erproben, sind wir Alle von der Ueberzeugung durchdrungen, daß Herr Gemeinderath Vögerl sowohl durch seine Leistungen in der steten Betheiligung an den Berathungen der
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