Ratsprotokoll vom 5. April 1861

Die vollständigen, klaglosen, vom kk. Bezirksbauamte und einer gemeinderäthlichen Comißion geprüften Herstellungen dieser Arbeiten aus diesem Regulirungsbauen sind durch das angezogene Protokoll, welches der besonderen Genehmigung des Gemeinderathes zu unterziehen ist, sichergestellt. Ich stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es ist der Restbetrag der Kosten des Hauptbaues bezüglich der in frage stehenden Mehrherstellungskosten von 2029 fl 7 xr ÖW welcher laut Erlaß der h. Statthalterey vom 25. Merz 1861 Z. 5872 durch einen Beitrag von 800 fl aus dem Landesfonde sich auf das Erforderniß von 1229 fl 7 xr ÖW mindert, auf die Gemeindekasse zu übernehmen, und an eine hohe kk. Statthalterey unter Anlage der Verhandlungsakten die ehrfurchtsvolle Bitte zu stellen, den Beitrag aus dem Landesfonde

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