Ratsprotokoll vom 5. April 1861

Ich gehe daher auf meinen in der Gemeinderaths Sitzung vom 21. September 1860 Z. 5421 eingenommenen Standpunkt zurück, wornach ich angetragen habe, der löbliche Gemeinderath wolle veranlassen, daß nachdem eine kommissionelle Kollaudirung des Spitalberg-Korrektionsbaues zum Zwecke der genauen Ermittlung der nöthigen Herstellungen welche der Bauersteher unentgeldlich zu leisten habe, und was auf Kosten der Gemeinde zur Vervollständigung der Dauerhaftigkeit und Solidität der Arbeit noch beizustellen sey, und zu folge Protokoll vom 12. September 1860 konstatirt und erhoben wurde, der Bauersteher Gutbruner die vorschriftsmäßige und bedungene Befestigung der Stangen an den Geländersäulen mit Blei noch zu bewerkstelligen habe, und daß weiters nachträglich die Anbringung schmiedeiserner Stützen zwischen je zwey Säulen im Kostenbetrage von 137 fl nothwendig erscheinen.

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