1861 Z. 5872 - 6224 worin mit Beziehung auf den hierämtlichen Bericht vom 20. Februar 1861 Z. 1099 bezüglich des Correktionsbaues am Spital- und Schulberge mit Regulirung des Kirchenplatzes bekannt gegeben wird, daß zu den erlaufenen Mehrherstellungen ein weiterer Beitrag aus dem Landesfonde mit 800 fl ÖW unter der Bedingung gewährt wird, daß der Rest auf die Gemeindekasse übernohmen werde. Aus diesem hohen Erlaße geht unzweifelhaft hervor, daß die Motive des Gemeinderathes hohen Orts gewürdigt werden, indem ausgesprochen wird, daß abgesehen von den Rücksichten zur Beseitigung polizeilicher Anstände nach §. 94 nie Genehmigung des Gemeinderathes zur Tragung des Kostenaufwandes für die fraglichen Mehrherstellungen hätte eingeholt werden sollen.
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