Endlich wird die Wahrung des Servitutsrechtes auf jenen Raum, welcher von dem der Stadtpfarrkirche eigenthümlichen Hause bisher zum Schulzwecke benutzt wurde, ausgesprochen. Von diesem Beschluße ist die Schulendistrikts Aufsicht mit Note, der Lehrer Kuhn mit Dekret und das städt. Kassaamt mittelst Abschrift des genehmigten Antrages zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. III. Section Referent Herr GemRath Stigler. 1381. Die Armen Instituts Rechnungsführung überreicht 2 fl 50 xr Interessen zur Vertheilung an eine arme Familie zum Andenken an die Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin. Der Gemeinderath erkennt diesen Betrag von 2 fl 50 xr einer armen, im Stadtpfarrbezirke befindlichen Witwe mit 9 unversorgten Kindern zu. IV. Sektion Referent Herr Gemeinderath Amort. 1803. Statthalterey Erlaß vom 25. Merz
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