Ratsprotokoll vom 5. April 1861

das von hier gestellte Ansuchen die Versetzung des Lehrers Kuhn von der Bergschule in die Ennsdorferschule, und spricht somit die Vereinigung dieser beiden Schulen und demnach die Auflassung der Bergschule im Einvernständniße mit dem hochwürdigen Konsistorium aus. Es sind bereits auch jene Verfügungen getroffen, die die Uebersetzung der Schule am Berge nach Ennsdorf schon in künftiger Woche ermöglichen und es handelt sich nunmehr darum die Gehalte und Bezüge des Lehrers Kuhn und des anzustellenden Lehrgehilfen festzustellen. Die Bezüge des Lehrers Kuhn bestehen: a. In dem Gehalte von 178 fl 50 xr b. In dem Pauschale für Schulbedürfniße mit 35 fl 17 xr c. In der Entschädigung für Schulgeldentgang mit 22 fl 68 xr zusammen mit 236 fl 35 xr ÖW und den eingehenden Schulgeldern von den Schülern.

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