Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 5. April 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 5. April 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 17 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl. Gottwald, Alois Haraz- müller, John, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Redtenbacher, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Franz Haller, Millner, Dr. Pierer, v. Schönthan und Vögerl, sämtlich entschuldigt. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 1755. Statthalterey Erlaß vom 26. Merz l. Z. 6534 womit in Betreff der laut Gemeinde- rathsbeschluß vom 20. Februar l.J. beantragten Ergänzung des Gemeinderathes durch eine Neuwahl des 3. Wahlkörpers, auf den §. 42 der Gemeindeord- nung hingewiesen wird, nach welchem die Wiederbesetzung der durch Tod oder Austritt vor der Zeit erledigten Gemein- derathsstellen in der Regel zu- gleich mit den jährlichen Ergän- zungswahlen vorzunehmen und nur in dem Falle, wenn die Zahl der fehlenden Mitglieder
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Stadt Steyr am 5. April 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart den 17 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl. Gottwald, Alois Harazmüller, John, Landsiedl, Lechner, Mitter, Peteler, Redtenbacher, Reschauer, Sandböck, Dr. Spängler, Stigler und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Franz Haller, Millner, Dr. Pierer, v. Schönthan und Vögerl, sämtlich entschuldigt. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 1755. Statthalterey Erlaß vom 26. Merz l. Z. 6534 womit in Betreff der laut Gemeinderathsbeschluß vom 20. Februar l.J. beantragten Ergänzung des Gemeinderathes durch eine Neuwahl des 3. Wahlkörpers, auf den §. 42 der Gemeindeordnung hingewiesen wird, nach welchem die Wiederbesetzung der durch Tod oder Austritt vor der Zeit erledigten Gemeinderathsstellen in der Regel zugleich mit den jährlichen Ergänzungswahlen vorzunehmen und nur in dem Falle, wenn die Zahl der fehlenden Mitglieder
Vier übersteigt, zum Ersatze derselben auch vor dem Eintritte dieser Periode eine besondere Wahl auf Grundlage der letzten Wählerlisten einzuleiten ist, worauf die bezügliche Neuwahl dermalen zu unterbleiben hat. Dieser hohe Erlaß wird dem löblichen Gemeinderathe in heutiger Sitzung zur Kenntniß gebracht, und hiemit der Gemeinderathsbeschluß vom 20. Februar 1860 Z. 328 der schließlichen Erledigung zugeführt. 1770. Alois Vogerl, um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes der hiesigen Stadtgemeinde. Von einem Rückblicke auf die gemeinderäthliche Wirksamkeit, welche mehr als ein Decenium umfaßt, und so vielseitige Gelegenheit both, die Thatkraft des Mannes von Kopf und Herz zu erproben, sind wir Alle von der Ueberzeugung durchdrungen, daß Herr Gemeinderath Vögerl sowohl durch seine Leistungen in der steten Betheiligung an den Berathungen der
Vier übersteigt, zum Ersatze der- selben auch vor dem Eintritte dieser Periode eine besondere Wahl auf Grundlage der letzten Wählerlisten einzuleiten ist, worauf die bezügliche Neuwahl dermalen zu unterbleiben hat. Dieser hohe Erlaß wird dem löblichen Gemeinderathe in heutiger Sitzung zur Kennt- niß gebracht, und hiemit der Gemeinderathsbeschluß vom 20. Februar 1860 Z. 328 der schließlichen Erledigung zuge- führt. 1770. Alois Vogerl, um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes der hiesigen Stadtgemeinde. Von einem Rückblicke auf die gemeinderäthliche Wirksamkeit, welche mehr als ein Decenium um- faßt, und so vielseitige Gelegen- heit both, die Thatkraft des Mannes von Kopf und Herz zu erproben, sind wir Alle von der Ueberzeugung durchdrungen, daß Herr Gemein- derath Vögerl sowohl durch seine Leistungen in der steten Bethei- ligung an den Berathungen der
Gemeindeangelegenheiten als auch durch die werkthätige Ein- flußnahme auf das Wesen der hiesigen Versorgungs Anstalten, sich den wohlverdienten Anspruch erworben habe, einer weiteren Dienstleistung in Gemeinde- wesen enthoben zu sein. Da ja jedoch sein Bürgergemein- sinn ihm neuerlich bestimmte, die auf ihm gefallene Wahl eines Vertretters der Stadtgemeinde als ehrenden Ausdruck der Mit- bürger wieder anzunehmen, und die Interessen der Gemeinde solche Vertretter bedürfen, so stelle sich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle in Anbetracht dieser Motivirung und in Würdigung der von dem Herrn Gesuchsteller darge- legten Gründe beschließen, daß er das Gesuch des Herrn Gemeinderathes Vögerl um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes zu bewilligen, nicht in der Lage sey, und Wohl- selber freundlichst eingeladen werde, sich wie bisher diesen Funktionen zum Wohle der
Gemeindeangelegenheiten als auch durch die werkthätige Einflußnahme auf das Wesen der hiesigen Versorgungs Anstalten, sich den wohlverdienten Anspruch erworben habe, einer weiteren Dienstleistung in Gemeindewesen enthoben zu sein. Da ja jedoch sein Bürgergemeinsinn ihm neuerlich bestimmte, die auf ihm gefallene Wahl eines Vertretters der Stadtgemeinde als ehrenden Ausdruck der Mitbürger wieder anzunehmen, und die Interessen der Gemeinde solche Vertretter bedürfen, so stelle sich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle in Anbetracht dieser Motivirung und in Würdigung der von dem Herrn Gesuchsteller dargelegten Gründe beschließen, daß er das Gesuch des Herrn Gemeinderathes Vögerl um Enthebung von der Stelle eines Gemeinderathes zu bewilligen, nicht in der Lage sey, und Wohlselber freundlichst eingeladen werde, sich wie bisher diesen Funktionen zum Wohle der
Gemeinde mit jenem ersprießlichen Eifer zu widmen. 1865. Antrag des Finanz-Referenten bezüglich der Verwendung des von der hohen Statthalterey bewilligten Darlehens aus dem Jahre 1860 zur Bestreitung der Mehrherstellungen bei dem Correktionsbaue des Spital- und Schulberges nebst Regulirung des Kirchenplatzes. In der Gemeinderaths Sitzung vom 23. Mai 1860 wurde zur Regelung und Ordnung des städt. Haushaltes die Aufnahme eines Darlehens beschlossen, und für die im Gemeindegesetze normierte Ueberschreitungssumme die Genehmigung der hohen kk. Statthalterey eingeholt. Dieselbe erfolgte mit dem h. Erlaße vom 11. Juni 1860 Z. 11981 des Inhalts, daß die Gemeinde Steyr bei der Sparkasse Steyr unter den gewöhnlichen Rückzalungsmodalitäten ein Darlehen von 6000 fl ÖW zu entnehmen, berechtiget sey. Im Vollzuge dieses Beschlußes habe ich in der Sitzung vom 4. July
Gemeinde mit jenem ersprieß- lichen Eifer zu widmen. 1865. Antrag des Finanz-Referenten bezüglich der Verwendung des von der hohen Statthalterey bewilligten Darlehens aus dem Jahre 1860 zur Bestreitung der Mehrherstel- lungen bei dem Correktionsbaue des Spital- und Schulberges nebst Regulirung des Kirchenplatzes. In der Gemeinderaths Sitzung vom 23. Mai 1860 wurde zur Regelung und Ordnung des städt. Haushaltes die Aufnahme eines Darlehens beschlossen, und für die im Gemein- degesetze normierte Ueberschrei- tungssumme die Genehmigung der hohen kk. Statthalterey eingeholt. Dieselbe erfolgte mit dem h. Erlaße vom 11. Juni 1860 Z. 11981 des Inhalts, daß die Gemeinde Steyr bei der Sparkasse Steyr unter den gewöhn- lichen Rückzalungsmodalitäten ein Darlehen von 6000 fl ÖW zu entnehmen, berechtiget sey. Im Vollzuge dieses Beschlußes habe ich in der Sitzung vom 4. July
1860 ad Num 3759 berichtet, daß von der Sparkasse Steyr zur Be- richtigung der vorgefundenen und liquid erkannten Passiven 4000 fl ÖW entnommen wurden, die weiters von der hohen Statt- halterey bewilligte Darlehens- summe von 2000 fl aber in so lange nicht behoben werden wird, als nicht die dringliche Verwen- dung es erheischt und die noch unerledigte Frage der Spital- bergskosten zifferrichtig und endgiltig entschieden sein wird. Es wurde bei genauer Zuhal- tung der aufgestellten Grund- sätze über die Gebahrung mit dem Gemeindevermögen das erfreuliche Resultat ge- wonnen, daß diese reservirte Summe noch zur Stunde nicht in Anspruch genommen werden durfte. Mit der jüngst erflossenen hohen Entscheidung, wornach zu dem erwähnten Correktionsbau 800 fl aus dem Landesfond un- ter der Bedingung beige- tragen wird, daß die Gemeindekasse
1860 ad Num 3759 berichtet, daß von der Sparkasse Steyr zur Berichtigung der vorgefundenen und liquid erkannten Passiven 4000 fl ÖW entnommen wurden, die weiters von der hohen Statthalterey bewilligte Darlehenssumme von 2000 fl aber in so lange nicht behoben werden wird, als nicht die dringliche Verwendung es erheischt und die noch unerledigte Frage der Spitalbergskosten zifferrichtig und endgiltig entschieden sein wird. Es wurde bei genauer Zuhaltung der aufgestellten Grundsätze über die Gebahrung mit dem Gemeindevermögen das erfreuliche Resultat gewonnen, daß diese reservirte Summe noch zur Stunde nicht in Anspruch genommen werden durfte. Mit der jüngst erflossenen hohen Entscheidung, wornach zu dem erwähnten Correktionsbau 800 fl aus dem Landesfond unter der Bedingung beigetragen wird, daß die Gemeindekasse
den Rest übernimt, tritt zur Vermeidung jeder Störung in der Gebahrung, die Nothwendigkeit ein, nach diesem Auskunftsmittel zu greifen. Die Sparkasse Direktion ist bereits im Besitze jener Hypotheken, um statutengemäß das beantragte Darlehen an die Gemeinde erfolgen zu können. Bei dieser Sachlage erscheint es mir im Interesse der Gemeinde liegend, auch den ersparten Betrag für die Zwecke derselben zu verwenden, und zwar zu den bereits abgeschlossenen Holzankäufen, welche uns jedenfalls im nächsten Jahre zu Guten kommen werden. Mit der Berechtigung der unverweilten Verfügung im gebothenen Augenblicke, erwächst außer Zinsenersparung noch eine freiere und auch vortheilhafter Bewegung in der Gebahrung. Ich ersuche demnach den löblichen Gemeinderath im Nachhange zu dem oben gefaßten Beschluße wegen Vergütung der Mehrherstellungen am Spitalberge, mich zu ermächtigen,
den Rest übernimt, tritt zur Vermeidung jeder Störung in der Gebahrung, die Nothwendig- keit ein, nach diesem Auskunfts- mittel zu greifen. Die Sparkasse Direktion ist bereits im Besitze jener Hypothe- ken, um statutengemäß das be- antragte Darlehen an die Ge- meinde erfolgen zu können. Bei dieser Sachlage erscheint es mir im Interesse der Gemein- de liegend, auch den ersparten Betrag für die Zwecke derselben zu verwenden, und zwar zu den bereits abgeschlossenen Holzan- käufen, welche uns jedenfalls im nächsten Jahre zu Guten kommen werden. Mit der Berech- tigung der unverweilten Ver- fügung im gebothenen Augen- blicke, erwächst außer Zinsen- ersparung noch eine freiere und auch vortheilhafter Bewegung in der Gebahrung. Ich ersuche demnach den löblichen Gemeinderath im Nachhange zu dem oben gefaßten Beschluße wegen Vergütung der Mehrherstellungen am Spitalberge, mich zu ermächtigen,
nach meinem Ermessen im Falle des Bedürfnißes gegen nach- trägliche Berichterstattung diese 2000 fl ÖW entweder ganz oder in Theilbeträgen bei der Sparkasse Steyr zu beheben. Einhelliger Beschluß nach die- sem Antrage. 1924. Anzeige des Stadtkassiers über die am 1. April 1861 erfolgte Verlosung der städt. Wiener Stadt Banko Obligation No 3649 a 2 ½ % pr 1000 fl Wird zur erfreulichen Wissen- schaft genommen, und ist nun die in die Verlosung gefallene 2 ½ % Wiener Stadt Banko Obligation No 3649 pr 1000 fl da selbe bei der hiesigen Sparkasse verpfändet ist, daselbst mittelst Note zu requi- riren und sohin vom Expedite zum Behufe deren Umwechslung in eine 5 % Staatschuldverschrei- bung mittelst doppelter Consignation an die kk. Universal-Staatschul- denkasse in Wien einzusenden. Anstatt dieser Obligation ist dann die noch freie städt. 2 ½ % Wiener Stadt Banko Obligation No 3464/86088 pr 1000 fl bei der Sparkassa als
nach meinem Ermessen im Falle des Bedürfnißes gegen nachträgliche Berichterstattung diese 2000 fl ÖW entweder ganz oder in Theilbeträgen bei der Sparkasse Steyr zu beheben. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 1924. Anzeige des Stadtkassiers über die am 1. April 1861 erfolgte Verlosung der städt. Wiener Stadt Banko Obligation No 3649 a 2 ½ % pr 1000 fl Wird zur erfreulichen Wissenschaft genommen, und ist nun die in die Verlosung gefallene 2 ½ % Wiener Stadt Banko Obligation No 3649 pr 1000 fl da selbe bei der hiesigen Sparkasse verpfändet ist, daselbst mittelst Note zu requiriren und sohin vom Expedite zum Behufe deren Umwechslung in eine 5 % Staatschuldverschreibung mittelst doppelter Consignation an die kk. Universal-Staatschuldenkasse in Wien einzusenden. Anstatt dieser Obligation ist dann die noch freie städt. 2 ½ % Wiener Stadt Banko Obligation No 3464/86088 pr 1000 fl bei der Sparkassa als
Pfand einzulegen und daher von der Depositen Comißion aus der städten Depositenkasse zu erheben. Hievon sind die Depositen Commission mittelst eines Duplikates, das Kassaamt und der Referent mittelst Rubriken zu verständigen. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 1756. Indorsat der hohen kk. Statthalterey womit die Verfügungen in Betreff der Berg- und Ennsdorferschule mitgetheilt werden. Schon seit längerer Zeit war das Bestreben der Gemeindevertrettung dahin gerichtet, dem lang gefühlten Uebelstande, welche der unzulängliche Raum der Bergschule darbiethet, abzuhelfen, ohne aber der Gemeinde die Last aufbürden zu müssen, ein neues kostspieliges Schulhaus zu erbauen. Die von der hohen kk. Statthalterey an das hochwürdige bischöfliche Konsistorium gerichtete, anher mitgetheilte Note verfügt nun, über
Pfand einzulegen und daher von der Depositen Comißion aus der städten Depositenkasse zu erheben. Hievon sind die Depositen Commission mittelst eines Dupli- kates, das Kassaamt und der Referent mittelst Rubriken zu verständigen. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner. 1756. Indorsat der hohen kk. Statthalterey womit die Verfügungen in Betreff der Berg- und Ennsdorferschule mitgetheilt werden. Schon seit längerer Zeit war das Bestreben der Gemeinde- vertrettung dahin gerichtet, dem lang gefühlten Uebelstande, welche der unzulängliche Raum der Berg- schule darbiethet, abzuhelfen, ohne aber der Gemeinde die Last auf- bürden zu müssen, ein neues kostspieliges Schulhaus zu erbauen. Die von der hohen kk. Statthalterey an das hochwürdige bischöfliche Kon- sistorium gerichtete, anher mit- getheilte Note verfügt nun, über
das von hier gestellte Ansuchen die Versetzung des Lehrers Kuhn von der Bergschule in die Enns- dorferschule, und spricht somit die Vereinigung dieser beiden Schulen und demnach die Auf- lassung der Bergschule im Ein- vernständniße mit dem hoch- würdigen Konsistorium aus. Es sind bereits auch jene Verfügungen getroffen, die die Uebersetzung der Schule am Berge nach Ennsdorf schon in künftiger Woche ermöglichen und es handelt sich nunmehr darum die Gehalte und Bezüge des Lehrers Kuhn und des an- zustellenden Lehrgehilfen festzustellen. Die Bezüge des Lehrers Kuhn bestehen: a. In dem Gehalte von 178 fl 50 xr b. In dem Pauschale für Schul- bedürfniße mit 35 fl 17 xr c. In der Entschädigung für Schulgeldentgang mit 22 fl 68 xr zusammen mit 236 fl 35 xr ÖW und den eingehenden Schulgeldern von den Schülern.
das von hier gestellte Ansuchen die Versetzung des Lehrers Kuhn von der Bergschule in die Ennsdorferschule, und spricht somit die Vereinigung dieser beiden Schulen und demnach die Auflassung der Bergschule im Einvernständniße mit dem hochwürdigen Konsistorium aus. Es sind bereits auch jene Verfügungen getroffen, die die Uebersetzung der Schule am Berge nach Ennsdorf schon in künftiger Woche ermöglichen und es handelt sich nunmehr darum die Gehalte und Bezüge des Lehrers Kuhn und des anzustellenden Lehrgehilfen festzustellen. Die Bezüge des Lehrers Kuhn bestehen: a. In dem Gehalte von 178 fl 50 xr b. In dem Pauschale für Schulbedürfniße mit 35 fl 17 xr c. In der Entschädigung für Schulgeldentgang mit 22 fl 68 xr zusammen mit 236 fl 35 xr ÖW und den eingehenden Schulgeldern von den Schülern.
Der Lehrer an der Schule in Ennsdorf bezieht: a. An Gehalt 178 fl 50 xr b. An Pauschal für Schulbedürfniße 32 fl 34 xr c. An Pauschal für Schulgeldentgang 13 fl 86 xr Zusammen mit 224 fl 70 xr und dem Schulgelde. Diese Bezüge sind nun nach Vereinigung der beiden Schulen zu regeln und der Gehalt für den Lehrgehilfen zu bestimmen. Ich erlaube mir demnach folgendem Antrag zur geneigten Beschlußfassung zu unterbreiten. Der Gemeinderath nimmt die Mittheilung der h. kk. Statthalterey bezüglich der Auflassung der Bergschule und die hieraus entspringenden Anordnungen zur Kenntniß und beschließt, daß der Gehalt des nunmehr an der Ennsdorferschule angestellten Lehrers Kuhn samt den Pauschalbeträgen für Schulgeldentgang und Schulbedürfniße und der Bezug der normirten Schulgelder wie bisher belassen bleibe, daß aber an demselben in Anbetracht der Vermehrung
Der Lehrer an der Schule in Ennsdorf bezieht: a. An Gehalt 178 fl 50 xr b. An Pauschal für Schulbedürfniße 32 fl 34 xr c. An Pauschal für Schulgeldentgang 13 fl 86 xr Zusammen mit 224 fl 70 xr und dem Schulgelde. Diese Bezüge sind nun nach Vereinigung der beiden Schulen zu regeln und der Gehalt für den Lehrgehilfen zu bestimmen. Ich erlaube mir demnach folgendem Antrag zur geneigten Beschlußfassung zu unterbreiten. Der Gemeinderath nimmt die Mittheilung der h. kk. Statthalterey bezüglich der Auflassung der Bergschule und die hieraus ent- springenden Anordnungen zur Kenntniß und beschließt, daß der Gehalt des nunmehr an der Ennsdorferschule ange- stellten Lehrers Kuhn samt den Pauschalbeträgen für Schul- geldentgang und Schulbedürfniße und der Bezug der normirten Schulgelder wie bisher belassen bleibe, daß aber an demselben in Anbetracht der Vermehrung
der Schüler die für die Schule in Ennsdorf ausgeworfenen Beträge für Schulbedürfniße und Schulgeldentgang zusammen mit 46 fl 20 xr vom Tage des Aus- trittes des jetzigen Lehrers an der Ennsdorferschule, in so lange übertragen werden, als die Vereinigung der beiden Schulen andauert oder sonst eine Regelung der Lehrer- bezüge vorgenommen werden sollte. Der Gehalt des Lehrgehilfen, wird mit 200 fl ÖW festgestellt, und ist vom Tage des Eintrittes des Lehrgehilfen in demselben in den üblichen Raten auszube- zahlen, dagegen ist der Gehalt des Lehrers an der Enns- dorferschule mit 178 fl 50 xr vom Tage des Austrittes des Lehrers Proschko einzuziehen, so wie auch der Bezug des für die Bergschule bestimmten Brennholzes einzustellen ist. Die Lokalitäten der Berg- schule sind zu reinigen und ist dieses Haus zweckentsprechend zu benützen und zinsbar zu machen.
der Schüler die für die Schule in Ennsdorf ausgeworfenen Beträge für Schulbedürfniße und Schulgeldentgang zusammen mit 46 fl 20 xr vom Tage des Austrittes des jetzigen Lehrers an der Ennsdorferschule, in so lange übertragen werden, als die Vereinigung der beiden Schulen andauert oder sonst eine Regelung der Lehrerbezüge vorgenommen werden sollte. Der Gehalt des Lehrgehilfen, wird mit 200 fl ÖW festgestellt, und ist vom Tage des Eintrittes des Lehrgehilfen in demselben in den üblichen Raten auszubezahlen, dagegen ist der Gehalt des Lehrers an der Ennsdorferschule mit 178 fl 50 xr vom Tage des Austrittes des Lehrers Proschko einzuziehen, so wie auch der Bezug des für die Bergschule bestimmten Brennholzes einzustellen ist. Die Lokalitäten der Bergschule sind zu reinigen und ist dieses Haus zweckentsprechend zu benützen und zinsbar zu machen.
Endlich wird die Wahrung des Servitutsrechtes auf jenen Raum, welcher von dem der Stadtpfarrkirche eigenthümlichen Hause bisher zum Schulzwecke benutzt wurde, ausgesprochen. Von diesem Beschluße ist die Schulendistrikts Aufsicht mit Note, der Lehrer Kuhn mit Dekret und das städt. Kassaamt mittelst Abschrift des genehmigten Antrages zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. III. Section Referent Herr GemRath Stigler. 1381. Die Armen Instituts Rechnungsführung überreicht 2 fl 50 xr Interessen zur Vertheilung an eine arme Familie zum Andenken an die Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin. Der Gemeinderath erkennt diesen Betrag von 2 fl 50 xr einer armen, im Stadtpfarrbezirke befindlichen Witwe mit 9 unversorgten Kindern zu. IV. Sektion Referent Herr Gemeinderath Amort. 1803. Statthalterey Erlaß vom 25. Merz
Endlich wird die Wahrung des Servitutsrechtes auf jenen Raum, welcher von dem der Stadtpfarrkirche eigenthüm- lichen Hause bisher zum Schul- zwecke benutzt wurde, ausge- sprochen. Von diesem Beschluße ist die Schulendistrikts Aufsicht mit Note, der Lehrer Kuhn mit De- kret und das städt. Kassaamt mittelst Abschrift des genehmigten Antrages zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. III. Section Referent Herr GemRath Stigler. 1381. Die Armen Instituts Rechnungs- führung überreicht 2 fl 50 xr In- teressen zur Vertheilung an eine arme Familie zum An- denken an die Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin. Der Gemeinderath erkennt diesen Betrag von 2 fl 50 xr einer armen, im Stadtpfarr- bezirke befindlichen Witwe mit 9 unversorgten Kindern zu. IV. Sektion Referent Herr Gemeinderath Amort. 1803. Statthalterey Erlaß vom 25. Merz
1861 Z. 5872 - 6224 worin mit Beziehung auf den hierämtlichen Bericht vom 20. Februar 1861 Z. 1099 bezüglich des Correktions- baues am Spital- und Schul- berge mit Regulirung des Kirchenplatzes bekannt gegeben wird, daß zu den erlaufenen Mehrherstellungen ein wei- terer Beitrag aus dem Lan- desfonde mit 800 fl ÖW unter der Bedingung gewährt wird, daß der Rest auf die Gemein- dekasse übernohmen werde. Aus diesem hohen Erlaße geht unzweifelhaft hervor, daß die Motive des Ge- meinderathes hohen Orts gewürdigt werden, indem ausgesprochen wird, daß abgesehen von den Rücksich- ten zur Beseitigung poli- zeilicher Anstände nach §. 94 nie Genehmigung des Ge- meinderathes zur Tragung des Kostenaufwandes für die fraglichen Mehrherstellun- gen hätte eingeholt werden sollen.
1861 Z. 5872 - 6224 worin mit Beziehung auf den hierämtlichen Bericht vom 20. Februar 1861 Z. 1099 bezüglich des Correktionsbaues am Spital- und Schulberge mit Regulirung des Kirchenplatzes bekannt gegeben wird, daß zu den erlaufenen Mehrherstellungen ein weiterer Beitrag aus dem Landesfonde mit 800 fl ÖW unter der Bedingung gewährt wird, daß der Rest auf die Gemeindekasse übernohmen werde. Aus diesem hohen Erlaße geht unzweifelhaft hervor, daß die Motive des Gemeinderathes hohen Orts gewürdigt werden, indem ausgesprochen wird, daß abgesehen von den Rücksichten zur Beseitigung polizeilicher Anstände nach §. 94 nie Genehmigung des Gemeinderathes zur Tragung des Kostenaufwandes für die fraglichen Mehrherstellungen hätte eingeholt werden sollen.
Ich gehe daher auf meinen in der Gemeinderaths Sitzung vom 21. September 1860 Z. 5421 eingenommenen Standpunkt zurück, wornach ich angetragen habe, der löbliche Gemeinderath wolle veranlassen, daß nachdem eine kommissionelle Kollaudirung des Spitalberg-Korrektionsbaues zum Zwecke der genauen Ermittlung der nöthigen Herstellungen welche der Bauersteher unentgeldlich zu leisten habe, und was auf Kosten der Gemeinde zur Vervollständigung der Dauerhaftigkeit und Solidität der Arbeit noch beizustellen sey, und zu folge Protokoll vom 12. September 1860 konstatirt und erhoben wurde, der Bauersteher Gutbruner die vorschriftsmäßige und bedungene Befestigung der Stangen an den Geländersäulen mit Blei noch zu bewerkstelligen habe, und daß weiters nachträglich die Anbringung schmiedeiserner Stützen zwischen je zwey Säulen im Kostenbetrage von 137 fl nothwendig erscheinen.
Ich gehe daher auf meinen in der Gemeinderaths Sitzung vom 21. September 1860 Z. 5421 eingenommenen Standpunkt zurück, wornach ich angetragen habe, der löbliche Gemeinderath wolle veranlassen, daß nachdem eine kommissionelle Kollaudirung des Spitalberg-Korrektionsbaues zum Zwecke der genauen Er- mittlung der nöthigen Herstel- lungen welche der Bauersteher unentgeldlich zu leisten habe, und was auf Kosten der Gemeinde zur Vervollständigung der Dauerhaftigkeit und Solidität der Arbeit noch beizustellen sey, und zu folge Protokoll vom 12. September 1860 konstatirt und erhoben wurde, der Bauersteher Gutbruner die vorschriftsmäßige und bedungene Befestigung der Stangen an den Geländer- säulen mit Blei noch zu bewerk- stelligen habe, und daß weiters nachträglich die Anbringung schmiedeiserner Stützen zwischen je zwey Säulen im Kostenbe- trage von 137 fl nothwendig er- scheinen.
Die vollständigen, klaglosen, vom kk. Bezirksbauamte und einer gemeinderäthlichen Comißion geprüften Herstellun- gen dieser Arbeiten aus die- sem Regulirungsbauen sind durch das angezogene Proto- koll, welches der besonderen Ge- nehmigung des Gemeinderathes zu unterziehen ist, sichergestellt. Ich stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es ist der Restbetrag der Kosten des Hauptbaues bezüglich der in frage stehenden Mehrher- stellungskosten von 2029 fl 7 xr ÖW welcher laut Erlaß der h. Statt- halterey vom 25. Merz 1861 Z. 5872 durch einen Beitrag von 800 fl aus dem Landesfonde sich auf das Erforderniß von 1229 fl 7 xr ÖW mindert, auf die Gemeindekasse zu übernehmen, und an eine hohe kk. Statthal- terey unter Anlage der Ver- handlungsakten die ehrfurchts- volle Bitte zu stellen, den Beitrag aus dem Landesfonde
Die vollständigen, klaglosen, vom kk. Bezirksbauamte und einer gemeinderäthlichen Comißion geprüften Herstellungen dieser Arbeiten aus diesem Regulirungsbauen sind durch das angezogene Protokoll, welches der besonderen Genehmigung des Gemeinderathes zu unterziehen ist, sichergestellt. Ich stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es ist der Restbetrag der Kosten des Hauptbaues bezüglich der in frage stehenden Mehrherstellungskosten von 2029 fl 7 xr ÖW welcher laut Erlaß der h. Statthalterey vom 25. Merz 1861 Z. 5872 durch einen Beitrag von 800 fl aus dem Landesfonde sich auf das Erforderniß von 1229 fl 7 xr ÖW mindert, auf die Gemeindekasse zu übernehmen, und an eine hohe kk. Statthalterey unter Anlage der Verhandlungsakten die ehrfurchtsvolle Bitte zu stellen, den Beitrag aus dem Landesfonde
pr 800 fl zu Gunsten des Herrn Karl Gutbrunner flüßig zu machen. Unter Einem wird das Protokoll vom 12. September 1860 gemeinderäthlich genehmiget und das Amt angewiesen, mit dem Bauersteher bezüglich der für nöthig befundenen Herstellung zur endlichen Vollendung dieser Bauangelegenheit den vorschriftsmäßigen Akkord auf Grund seiner Protokollarverpflichtung abzuschließen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. VI. Section Referent Herr GemRath Degenfellner. 1866. Franz Ploberger, Gasthausbesitzer, um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr und Verleihung des Bürgerrechts.Der Herr Franz Ploberger wird in Folge seines Einschreitens de prs. 2. April l.J. Z. 1866 in den hiesigen Gemeindeverband aufgenommen und demselben das Bürgerrecht verliehen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 1925. Im Monate Merz l.J.
pr 800 fl zu Gunsten des Herrn Karl Gutbrunner flüßig zu machen. Unter Einem wird das Pro- tokoll vom 12. September 1860 gemeinderäthlich genehmiget und das Amt angewiesen, mit dem Bauersteher bezüglich der für nöthig befundenen Herstel- lung zur endlichen Vollendung dieser Bauangelegenheit den vorschriftsmäßigen Akkord auf Grund seiner Protokollarver- pflichtung abzuschließen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. VI. Section Referent Herr GemRath Degenfellner. 1866. Franz Ploberger, Gasthaus- besitzer, um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr und Verleihung des Bürgerrechts. Der Herr Franz Ploberger wird in Folge seines Einschreitens de prs. 2. April l.J. Z. 1866 in den hiesigen Gemeindeverband aufgenommen und demselben das Bürgerrecht verliehen. VII. Section Referent Herr Sekretär Aichinger. 1925. Im Monate Merz l.J.
wurden 10 neue Gewerbe angemeldet, u. z. 1 Schuhmachergewerbe von Leopold Hofecker 1 Uhrenhandel 〃 Karl Muckenhuber 1 Fragner mit Zucker u. Kaffee Verscnleiß 〃 Vinzenz Stumberger 1 Schneidergewerbe 〃 Mathäus Mayr 2 Viktualienhandl 〃 Theres Handlbichler u. Jakob Gruber 1 Zweckschmiedgewerbe 〃 Michael Rauscher 1 Hufschmiedgewerbe 〃 Matias Klaushuber 1 Spezereywarenhandlung 〃 Peter Rauch 1 Tischlergewerbe 〃 Georg Stigler Ferner fanden folgende Rücklegungen statt, u. z. 1 Schankgewerbe von Johann Faist 2 Lohnkutschergewerbe 〃 Josef Kemetmüller u. Michael Finner 1 Viktualienhandl 〃 Helena Ruprecht 1 Nürnbergerwarenhandlung 〃 Abraham Penischek Wird zur Kenntniß genohmen. Degenfellner A. Haller Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer
wurden 10 neue Gewerbe angemeldet, u. z. 1 Schuhmachergewerbe von Leopold Hofecker 1 Uhrenhandel Karl Muckenhuber 1 Fragner mit Zucker u. Kaffee Verscnleiß Vinzenz Stumberger 1 Schneidergewerbe Mathäus Mayr 2 Viktualienhandl Theres Handlbichler u. Jakob Gruber 1 Zweckschmiedgewerbe Michael Rauscher 1 Hufschmiedgewerbe Matias Klaushuber 1 Spezereywarenhandlung Peter Rauch 1 Tischlergewerbe Georg Stigler Ferner fanden folgende Rücklegungen statt, u. z. 1 Schankgewerbe von Johann Faist 2 Lohnkutschergewerbe Josef Kemetmüller u. Michael Finner 1 Viktualienhandl Helena Ruprecht 1 Nürnbergerwarenhandlung Abraham Penischek Wird zur Kenntniß genohmen. Degenfellner A. Haller Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer
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