Ratsprotokoll vom 26. März 1861

Die anzuhoffende Flüssigmachung der Gemeindeumlage im Mo- nate April auf Grundlage des Repartitions-Ausweises dessen endgültige Abfassung aus An- laß der eingetrettenen Verzö- gerung der richtig gestellten Steu- erkataster pro 1861 durch die kei- nen Aufschub erleidenden Arbeiten der Gemeindewahlen nächstens zu erwarten steht, berechtiget zur gegründeten Annahme, daß die Gemeindeverwaltung in Bezug auf Anschaffungen und Herstellun- gen nach Maßgabe des Jahresvor- anschlages allen das städtische Budget treffenden Verbindlich- keiten bei genauer Beobachtung der Grundsätze von Seite sämtlicher Amtsorgane, welche nach Gemein- derathsbeschluß vom 23. Mai 1860 ad Num 2754 die allsogleiche Berichti- gung sämtlicher Ausgabsposten als Norm hinstellen, vollständig zu genügen in der Lage sein werde. Die Revision der Kassebücher, resp. der Gebarung des Monates Februar, die ich Ihrer Einsicht hiemit unter- breite, habe ich in Gemäßheit des

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