Äußerung mit der Bitte beifügen, daß Sie Herr Bürgermeister in keiner Weise einen derlei Vorgang dulden mögen. Wollen Sie sich dabei des steten Eifers versichert halten, womit wir Ihnen in der Aufrechthaltung Ihrer Autorität, welche Ihnen kraft unserer Wahl und der Bestättigung Sr. Majestät zukömmt, jedesmahl zur Seite stehen werden. Sollte trotz Ihres direkten Verbothes in einer Sitzung ein solcher Angriff auf Ihre Autorität wieder stattfinden, so könnten wir denjenigen, welcher dergleichen unternimmt, nicht mehr als fähig ansehen, neben uns am Raths–tische Platz zu nehmen. Genehmigen Sie den Ausdruck unserer Hochachtung, womit sich ergebenst zeichnen die Gemeinderäthe: Steyr am 28. Febr. 1861. Michael Reschauer, Johann Amort, Alois Redtenbacher, Franz von Schönthan, Franz Sandböck, Alois Stigler, Johann John, Martin Engl, Franz Wickhoff, Adolf Gottwald
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