rechten Zeit gefällten Bau- holzes in Berücksichtigung der für die Stadtkassa erleichternden Zalungsmodalitäten angeregt und die Wege bezeichnet, auf welchen diese Zwecke erreichbar erscheinen. Die nach allen Richtungen ge- stellten Anfragen führten zu folgenden Resultaten. Nach mehrmaligen Unterhand- lungen wurde mit einem Wald- besizer aus der Gemeinde Gro߬ raming ein Akkord unterm 24. Jänner 1861 wegen Lieferung von schweren Baustämmen zur Steyrbrücke, deren Be- darf pro 1861 vom Bauamte als dringlich bezeichnet wird, dann einer Anzahl geringerer Baustämme in dem Augenblicke abgeschlossen, als die Beistellung der Ernstgenannten aus anderen Bezugsorten für unausführbar angezeigt wurde. Dieser Abschluß geschah in der Zeit als ich über die zu liefernden Quantitäten von Brückenbauholz durch das gefällige und uneigen- nützige Anerbiethen des Herrn
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