Ratsprotokoll vom 8. März 1861

das städtische Bauamt langte ich zur Ueberzeugung, daß die Fest- stellung des ausgezeigten Be- darfes und der seinerzeit erforderlichen Ankaufssumme jener unentbehrlichen Grund- lage ermangle, welche aus einer mehrjährigen Erfahrung gewonnen, und sich als technisch begründetes Bedürfnißes herausstellt, so wie, daß der Stadtgemeinde jenes Organ fehle, welches die entsprechende Anregung für die zeitgemäße Beistel- lung zur gesetzmäßigen Vor- lage und Austragung zu bringen hat. Dieß vorausgeschickt, lasse ich die hieran sich reihenden Fragen, als der mehr erwähn- ten Organisirung und Regelung des städtischen Bauamtes an- gehörig, unberührt, und mo- tivire hiemit lediglich die Nothwendigkeit, hierin selbst- ständig vorzugehen. In der Comite-Berathung habe ich mit meinem Vortrage vom 30. Oktober l.J. die An- schaffung von gesunden und zur

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