Heil dem Kaiser, der seiner Krone Rechte mit seinem Volke getheilt, – Heil dem Vaterlande und seinem Volke, das diese hohen Rechte mit Mäßigung und weise üben möge. II. Section Referent Herr Vizebürgermeister Lechner 1843 ao 860 Currendal Erlaß der h. k.k. Statthalterey, betreffend die Verwaltung des Kirchenvermögens durch die geistlichen Vorsteher, vom 1. Jänner 1861 angefangen. Vortrag. Es sei mir erlaubt, in dieser keineswegs unwichtigen Angelegenheit, dem löbl. Gemeinderathe eine kurze Aufklärung über die bisher gepflogene Einflußnahme der Gemeindevertrettung als Patron und als weltliche Vogtey, auf die hiesigen Kirchen insgemein, insbesondere aber auf die Vermögensverwaltung derselben, dem am Schluße folgenden Antrag, vorauszuschicken. Bei beiden Pfarrkirchen befindet sich seit Jahren das sämtliche Vermögen der
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