Oberlehrers im guten Glauben unternohmen hat, ausnahms- weise eine Gratifikation von 25 fl, und zwar mit dem Bemer- ken, daß diese Gratifikation künftighin nicht mehr bewilliget, so wie überhaupt erwartet wird, daß keine Auslage der Gemeindevertrettung ohne deren vorausgegangene Bewilligung zugemuthet werde. Hievon ist der Bittsteller und das Kassaamt mit dem Be- merken zu verständigen, daß demselben der Betrag von 25 fl gegen Quittung aus- zubezalen und aus der Schul- konkurrenz zu verrechnen sey. Herr Gemeinderath von Schönthan trägt vor: 1313 Die Skontrirungs–Comißäre be- richten über die vorgenommene Scontrirung der in städtischer Verwaltung und Aufsicht befind- lichen Kassen und Depositen. In Folge Beschlußes des löblichen Gemeinderathes vom 20. Febr l.J. haben die Gefertigten im Beisein
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