möglichst ins Leben trete. Nur auf diesem Wege können ohne Abtrag für die Schulzwecke die Mittel der Gemeinde geschont werden. Zugleich erinnere ich noch einmahl daran, daß die Gemeinde Vertrettung die Er- richtung des dritten Jahrganges der Unterreal–Schule auf meinen Antrag nur unter der Bedingung genehmiget hat; daß keine wei- teren Opfer für Schulzwecke ihr auferlegt werden. Aus dieser meiner Darstellung fließend, ergibt sich daher fol- gender Antrag. Die Gemeinde–Vertrettung behaare auf ihrem am 15. Juni v. Jahres gefaßten Beschluße, daß die Bergschule aufgelassen, dafür die Schule im Ennsdorfe als die einzige für die Stadt- pfarre bestimmte Schule künftig- hin zu betrachten sey. Die Gemeinde Vertrettung be- trachtet daher diese Schule künftig- hin als die Pfarrschule der Stadt- pfarre Steyr. Aus diesem Grunde acceptirt sie die provisorische Versetzung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2