Steyr ausgesprochen werden soll, an das k.k. Staatsministerium und an das bischöfliche Ordinariat in Original Ausfertigungen zur gleichen Zeit in welcher die phisische Uebergabe des Kirchenvermögens und dessen Verwaltung an die Pfarrämter erfolgen soll, zu richten und hievon eine Abschrift dem Dekanate, Steyr zu übergeben. Einhelliger Beschluß, wornach der Antrag des Herrn Referenten samt dem, vom Herren Gemeinderathe von Schönthan gestellten Zusatz – Antrage vollen Inhaltes vom Gemeinderathe genehmiget wurden. 1270 Stadtkaßier Willner relationiert, daß bei der Hinauszalung der Militär–Quartiergelder vom Verwaltungsjahre 1860 ein Betrag von 568 fl 6 xr als Geschenk für den Armenfond zurückgelassen worden sey. Dieser nahmhafte Zufluß zu dem Vermögen des Armen Institutes, wird mit dem Ausdrucke des Dankes an die Geber zur angenehmen Wissenschaft genohmen.
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