Steyr ausgesprochen werden soll, an das k.k. Staatsmini- sterium und an das bischöfliche Ordinariat in Original Ausfertigungen zur gleichen Zeit in welcher die phisische Uebergabe des Kirchenver- mögens und dessen Verwaltung an die Pfarrämter erfolgen soll, zu richten und hievon eine Abschrift dem Dekanate, Steyr zu übergeben. Einhelliger Beschluß, wornach der Antrag des Herrn Referen- ten samt dem, vom Herren Gemeinderathe von Schönthan gestellten Zusatz – Antrage vollen Inhaltes vom Ge- meinderathe genehmiget wurden. 1270 Stadtkaßier Willner relationiert, daß bei der Hinauszalung der Militär–Quartiergelder vom Verwaltungsjahre 1860 ein Betrag von 568 fl 6 xr als Ge- schenk für den Armenfond zu- rückgelassen worden sey. Dieser nahmhafte Zufluß zu dem Vermögen des Armen Institutes, wird mit dem Ausdrucke des Dankes an die Geber zur ange- nehmen Wissenschaft genohmen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2