Ratsprotokoll vom 8. März 1861

Gutheißung derselben durch deren Mitfertigung, die Zustimmung und Einrathung bei größeren Auslagen für Bauten oder andere Anschaffungen, bei Kapitalsaufnahmen und Kapitalsveränderungen, endlich die Behandlung aller wichtigeren Angelegenheiten der Kirche, so wie die begutachtenden Einbegleitungen derselben bei den vorgesetzten Behörden, dann die vermittelnde Erwirkung der höheren Genehmigung bei Veränderungen und Auslagen. der Kirchen–Renten, so wie die Patronatsrechte bei der Vorstadtpfarrkirche, waren die Geschäfte und Rechte der Gemeindevertrettung, als weltliche Vogtey. Der vorliegende Currendal Erlaß theilt nun zu folge Erlaßes des hohen kk. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 15. Oktober 1858 Z. 1282 den Wortlaut der Allerhöchsten Entschließung vom 3. Oktbr 1858 mit, welche Sr. k.k. Apost. Majestät behuts der Durchführung des I

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