lautend auf die landesfürstliche Stadt Steyr in der betreffenden Depositen Kasse zu hinterlegen und deren Eintragung im Depositen- Protokolle zu veranlassen. Hievon ist die Depositen Commißion auf das Dupplikat, das Cassaamt und der Referent mittelst Rath- schlag zu verständigen. 804. Note der k.k. Kreditsabtheilung Linz dto. 6. Februar 1861 Z. 4069 womit die 2 Stück Verlosungs Obligationen a 4 % als No. 20243 dem 1. Mai 1858 auf die Stadt Steyr pr. 6000 fl und Nro. 20245 zu gleichem Datum auf den Milden Vers. Fond pr. 2000 fl zusammen 8000 fl. Nebst Ausgleichungs Interessen von 16 fl 94 xr gegen abgefordert auszufertigende Empfangsbe- stätigungen übermittelt werden. In Folge Einlangens der mit ge- meinderäthlicher Anordnung vom 9. November 1860 aus Anlaß der am 2. Novbr. 1860 erfolgten Ver- loosung der städt. Wiener Stadt Banko Obligation No. 1443/34617 pr. 6000 fl und der dem Milden Versorg. Fonde eigenthümlichen Obligation gleicher
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